IGEL-Leistungen
Wir bieten auch unseren Patienten zur erfolgreicheren und besseren Diagnose und Behandlung weitere Leistungen, die von den Kassen nicht bezahlt werden.
Was ist IGel?
Als „Individuelle ‚Gesundheitsleistungen „ wird „Igel“ entziffert. Individuelle Gesundheitsleistungen sind Leistungen der Medizin, die von der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) nicht bezahlt werden, da sie nicht zum Leistungskatalog der GKV gehören. Jeder Patient, der gesetzlich krankenversichert ist, erhält im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen alle notwendigen ärztlichen Leistungen der GKV. Aufgrund dessen, dass die Ressourcen beschränkt sind, werden die möglichen Leistungen jedoch gekürzt. Diese hat zur Folge, dass alle nicht als notwendig angesehenen Leistungen und medizinische Wunschleistungen von der Krankenkasse nicht übernommen werden.
Wir bieten Ihnen daher folgende Igel Leistungen an:
- Labor
- Duplex-Sonographie der Halsarterien (Schlaganfallvorsorge)
- Duplex-Sonographie der Beinvenen Thrombose-Vorsorge / Krampfaderdiagnostik / Ursachenermittlung geschollener Beine
- Duplex-Sonographie der Beinarterien (Durchblutungsstörungen / Vorsorgediagnostik)
- Sporttauglichkeitsuntersuchung
- Tauchtauglichkeitsuntersuchung
- Führerschein – Klasse II – Untersuchung
- Her-Gefäß-Risikocheck-RPOCAM-SCORE
- Reisemedizinische Beratung, einschließlich Impfberatung
- Beratung zur Zusammenstellung und Anwendung einer Hausapotheke
… und vieles mehr.
Information
Nicht nur für unsere kleine Patienten bieten wir demnächst das Ohrstechen an. Das Ohrstechen erfolgt mit der neuesten und modernsten Technologie."
Lassen Sie sich einfach von unseren freundlichen Mitarbeiterinnen beraten.
Was müssen Sie dafür machen?
Voraussetzung, dass der Arzt die Behandlung privat in Rechnung stellen darf, ist eine Vereinbarung, die folgende Punkte enthalten muss:
- Vereinbarte Leistung wird von uns zusammen mit der Kennziffer der GOÄ und dem dazu gehörenden Steigerungssatz angegeben
- Voraussichtliche Höhe des Honorars wird direkt vereinbart
- Erklärung des Patienten, dass die Behandlung auf eigenen Wunsch erfolgt.
- Der Patient bestätigt, dass er darüber aufgeklärt wurde, dass die Behandlung nicht zum Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenversicherung gehört und die Rechnung somit nicht bei der Krankenkasse zur Kostenerstattung eingereicht werden kann.
(*) Für Kassenpatienten als IGEL-Leistung